Betreuung und Pflege
Unterstützung bei den alltäglichen Dingen des Lebens
Den Kernbereich der Tätigkeit von Personenbetreuern bildet die Betreuung und Unterstützung ihrer Kunden im Alltag. Doch Personenbetreuer leisten mehr als rein praktische Unterstützung. Da gerade im Alter die Gefahr von Vereinsamung ein häufiges Problem ist, ist ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit von Personenbetreuern auch die Gesellschafterfunktion. In den Bereich der Betreuungstätigkeiten fallen folgende Tätigkeiten:
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Einkaufen, Kochen, Reinigungstätigkeiten, Durchführung von Hausarbeiten, Botengängen, Sorgetragung für gesundes Raumklima, Betreuung von Pflanzen und Tieren, Wäscheversorgung, Waschen, Bügeln.
Gesellschafterfunktion
Gesellschaft leisten, Führen von Konversation, Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte, Begleitung bei diversen Aktivitäten.
Personenbetreuer dürfen unter bestimmten Voraussetzungen pflegerische Tätigkeiten durchführen
Förderrichtlinien
Dokumentationspflicht
Weitere Infos über die Förderungsvoraussetzungen finden Sie unter:
Alle unsere Betreuer/innen arbeiten nach dem Vorsatz der Vertrauenswürdigkeit und Verschwiegenheitspflicht.